Die Verhinderungspflege dient der kurzfristigen Entlastung von pflegenden Angehörigen. Während dieser Zeit wird die pflegebedürftige Person in unserer Einrichtung versorgt. Voraussetzungen sind, dass die Pflegeperson den Pregebedürftigen mindestens sechs Monate gepflegt hat und dieser Pregegrad 2 oder höher hat.
Voraussetzungen für die Verhinderungspflege
Um Verhinderungspflege zu nutzen, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.
- Pflegegrad 2 oder höher
- Mindestens 6 Monate häusliche Pflege durch Angehörige
- Antragstellung bei der Pflegekasse erforderlich
Kosten & Finanzierung der Verhinderungspflege
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten bis zu einem festgelegten Betrag.
- Bis zu 3.539,00 € pro Jahr (Stand: 2025)
- Kombination mit Kurzzeitpflege möglich
- Antrag und Abrechnung über die Pflegekasse