Kosten

Pflegekasse / Kostenübernahme / Antrag

PFLEGEKASSE

Beiträge und Leistungen der Pflegekasse

Jede krankenversicherte Person kann frei entscheiden, welche Leistungen der Pflegekasse sie im Pflegefall in Anspruch nehmen möchte. Folgende Leistungen stehen dabei zur Auswahl:

  • Pflegesachleistungen
  • Pflegegeld
  • Kombinationsleistungen

Pflegesachleistungen:

Pflegegrad     Leistung pro Monat
Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

689€

1298€      

1612€  

1995€        

Pflegegeld

Sie erhalten von der Pflegekasse Pflegegeld, wenn Sie die Pflege selbst organisieren oder als Angehöriger selbst übernehmen. Auch in diesem Fall hängt die Höhe des monatlichen Pflegegeldes von der jeweiligen Pflegestufe ab:

244,00€ für Pflegestufe I

Pflegegrad     Leistung pro Monat
Pflegegrad 2

Pflegegrad 3

Pflegegrad 4

Pflegegrad 5

316€

545€    

728€

901€       

Kombinationsleistungen

Nehmen Sie als zu pflegende Person oder als pflegender Angehöriger nur teilweise Sachleistungen durch einen Pflegedienst in Anspruch, erhalten Sie von den Pflegekassen anteiliges Pflegegeld. Entscheiden Sie sich für diese Kombinationsleistung, sind Sie sechs Monate an diese Leistung gebunden.

KOSTENÜBERNAHME U. ZUSCHÜSSE VOM SOZIALAMT

 

Grundlage für die Kostenübernahme von Pflegeleistungen ist das Zweite Sozialgesetzbuch (SGBXII). Erfüllen Sie die Anspruchsvoraussetzungen laut SGB XII, trägt das Sozialamt die Kosten für die von uns erbrachten Leistungen.

Je nach Bedarf und Anspruch trägt das Sozialamtdabei sowohl die kompletten Kosten oder gewährt Zuschüsse zu den Leistungen der Pflegeversicheung.

Gern überprüfen wir auch in Ihrem Fall die Möglichkeiten der Kostenübernahme durch das Sozialamt und helfen Ihnen bei der Antragstellung

PRIVATVERTRAG

Finanzierung über einen Privatvertrag

Sie können die Pflege und Versorgung in Ihrem Haushalt auch privat finanzieren. Dazu schließen Sie mit uns einfach einen Privatvertrag ab.

Ein solcher Privatvertrag empiehlt sich wenn:

  • eine Kostenübernahme durch die Pflegekasse oder beim Sozialamt zwar beantragt aber noch nicht bewilligt wurde,
  • die Kosten nur zum Teil übernommen werden,
  • Sie die Anspruchsvoraussetzungen gar nicht (oder nicht mehr) erfüllen und einen ablehnenden Bescheid erhalten haben.

Der Privatvertrag kann also für die Sicherstellung der kompletten Pflege genutzt oder aber ergänzend hinzugezogen werden. Gern beraten wir Sie dazu ausführlich.