Leistungen

Unsere Leistungen im Überblick

Behandlungspflege

nach § 37 Abs. 2 SGB V

Medizinische Behandlungspflege 0 bis 5 nach ärtzlicher Verordung

  • Richten von Medikamenten
  • Verabreichen von Medikamenten
  • Portversorgung
  • Punktion einer Portnadel
  • PEG Versorgung
  • Injektionen, Infusionen
  • Schmerztherapie (Transdermal oder Schmerzpumpe)
  • Blutzuckermessung
  • Blutdruckmessung
  • Anlegen von Kompressionsverbänden
  • An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
  • Wundverbände
  • Katheterisierung der Harnblase
  • Stomabehandlung

Grundpflege

  • Körperpflege
  • Haarwäsche
  • Zahn-Mund- und Prothesenpflege
  • Hilfe beim An- und Auskleiden
  • Hilfe beim Aufsuchen und Verlasen des Bettes
  • Hilfe und Unterstützung bei Ausscheidungen
  • Betten und Lagern
  • Hilfe bei der Mobilisation
  • Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
  • Sondenkost bei implantierter Magensonde (Aufbereitung und Verabreichung)

Hauswirtschaftliche Versorgung

nach § 26 SGB XI

  • Reinigung der Wohnung
  • Zubereitung von Mahlzeiten
  • Einkäufe und Besorgungen (hier steht es Ihnen frei an den Besorgungen teilzunehmen)
  • sicherstellung der regelmäßigen Besorgung von Rezepten und Medikamenten
  • Wäschepflege
  • Wechsel der Bettwäsche
  • Beheizen der Wohnräume
  • Kinderbetreuung bei Haushaltshilfe nach § 38 SGB V

Betreuungsangebote

nach § 45b SGB XI

  • Begleitung bei Spaziergängen in der Umgebung
  • Vorlesen
  • Gesprächsführung
  • Gesellschaftsspiele
  • Unterstützung bei administrativen und finanziellen Angelegenheiten

Sonstiges Leistungsangebot

  • Begleitung bei Arzt- und Behördenterminen
  • Vermittlung von Ergotherapie, Logopädie und Physiotherapie
  • Unterstützung beim Einrichten einer Hautnotrufanlage
  • Vermittlung von mobilem Mittagstisch
  • Vermittlung von Friseur oder Fußpflege
  • Sicherung von sozialen Kontakten durch organisierete Begegnugsnachmittage in der Sozialstation mit Gesprächen, Kaffeetafel und Spielangeboten (Anlassbezogene Veranstaltungen)

Beratungseinsätze

nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Dies beinhaltet eine Besondere Unterstützung für pflegende Angehörige bei:

  • Beratungsgespräche zur Beantragung oder Höherstufung einer Pflegestufe
  • Beschaffung von Hilfsmitteln zur Pflege
  • Aneignung von Pflegetechniken
  • Überprüfung der Pflege im ausreichenden Maße um sicherzustellen, das keine Überforderung der Pflegepersonen vorliegt

Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege kann für pflegende Angehörige in Anspruch genommen werden, wenn diese eine Auszeit vom Pflegeallteg benötigen.

Für diesen Zeitraum können wir Ihnen eine „Ersatz-Pflegeperson“ zur Verfügung stellen. Dies ist allerdings nur für den Zeitraum von 6:00-22:00 Uhr möglich.

Eine Nachtbetreuung können wir derzeit leider nicht zur Verfügung stellen.

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